Bereiten Sie Ihre macOS-Anwendungen mit 4D für die Notarisierung vor

Catalina (macOS 10.15) ist jetzt verfügbar und Apple hat angekündigt, dass die notarielle Beglaubigung von Software, die außerhalb des App Stores vertrieben wird, zur Pflicht wird. Das wirft einige Fragen auf: Was ist, wenn meine 4D Anwendung nicht notariell beglaubigt ist? Kann ich sie notariell beglaubigen lassen? Und wie? Kein Grund zur Panik! Wir haben für Sie vorgesorgt und in diesem Blogbeitrag finden Sie die Antworten.

Notarisierung: mehr Sicherheit für Mac-Benutzer

In den letzten Jahren hat Apple Maßnahmen ergriffen, um Benutzer vor bösartiger Software zu schützen. Dies hat zu neuen Verpflichtungen für Software geführt, die im oder außerhalb des App Store vertrieben wird, unabhängig davon, ob sie aus dem Internet oder direkt von der Website des Entwicklers heruntergeladen wurde. Bei der Installation oder dem ersten Start der Software wird eine Bestätigungsaufforderung angezeigt und nicht signierte Software erfordert eine bestimmte Benutzeraktion, bevor die Software verwendet werden kann.

optional mit Mojave

Mit Mojave (MacOS 10.14) führte Apple ein neues Konzept ein: die notarielle Beglaubigung. Entwickler wurden ermutigt, ihre Software zur Sicherheitsüberprüfung bei Apple einzureichen, und sobald sich herausstellte, dass sie frei von bösartigen Inhalten war, wurde sie notariell beglaubigt. Benutzer, die die Software zum ersten Mal starteten, wurden darüber informiert, dass Apple die Unbedenklichkeit der Software bestätigt hatte.

Obligatorisch mit Catalina

Mit Catalina wird die notarielle Beglaubigung zur Voraussetzung für jede Software, die im oder außerhalb des App Store vertrieben wird. Das bedeutet, dass jede nicht notariell beglaubigte Software standardmäßig eine Warnmeldung anzeigt und beim Start blockiert wird. Benutzer können das Öffnen der Software immer noch über die Systemeinstellungen oder mit Strg+Klick auf die Anwendungsdatei im Finder erzwingen, aber dies wird von Apple nicht empfohlen.

Aktualisierter integrierter Signaturprozess mit 4D v18

Um für die notarielle Beglaubigung qualifiziert zu sein, müssen Anwendungen bestimmte Bedingungen erfüllen, die hauptsächlich mit der Signatur zusammenhängen. Alle Komponenten müssen signiert sein, einen sicheren Zeitstempel enthalten und die Hardened Runtime Fähigkeit muss aktiviert sein. Dies bedeutet, dass die Fähigkeiten der Anwendung klar definiert sind. In 4D v18 haben wir unsere integrierten Signaturfunktionen aktualisiert, um alle Anforderungen von Apple zu erfüllen. Insbesondere ist die Signatur jetzt rekursiv. Obwohl die neuen Signaturanforderungen erst im Februar 2020 in Kraft treten, können Sie Anwendungen, die mit 4D v18 erstellt und signiert wurden, bereits jetzt notariell beglaubigen!

Der Beglaubigungsprozess erfordert, dass Sie Ihre Anwendung bei Apple einreichen und wird außerhalb von 4D durchgeführt. Wir werden Ihnen in Kürze Tipps geben, wie Sie am einfachsten vorgehen können. In der Zwischenzeit finden Sie in der offiziellen Apple Dokumentation weitere Details.

Thomas Maul
• VP of Strategy, 4D Product Line • Als die deutsche Niederlassung von 4D 1988 gegründet wurde, trat Thomas dem Unternehmen als Technischer Direktor bei und half beim Aufbau der 4D Entwicklergemeinschaft in Deutschland und Österreich. Nach vielen Jahren, in denen er Kunden bei technischen Problemen unterstützte und zunehmend in Vertriebs- und Managementfragen involviert war, wurde er 1999 zum Geschäftsführer von 4D Deutschland befördert. Seit 2005 war er als Mitglied der Geschäftsleitung an der weltweiten Strategie des Unternehmens beteiligt, was zu seiner jetzigen Position als Vice President of Strategy, 4D Product Line, führte, wo er für die Definition und Umsetzung der Gesamtstrategie für die 4D Produktlinie in Verknüpfung mit den Teams für Programm, F&E, Vertrieb und Marketing verantwortlich ist.